EU: Weiterverkauf digitaler Spiele-Downloads vorgeschrieben

Autor : Hazel Dec 10,2024

EU: Weiterverkauf digitaler Spiele-Downloads vorgeschrieben

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software trotz Einschränkungen in Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) legal weiterverkaufen können. Diese wegweisende Entscheidung, die aus einem Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle hervorgegangen ist, beruht auf dem Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts. Dieses Prinzip besagt, dass, sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und dem Benutzer unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, das Verbreitungsrecht erschöpft ist und ein Weiterverkauf möglich ist.

Dieses Urteil betrifft große digitale Vertriebsplattformen wie Steam, GOG und Epic Games. Der ursprüngliche Käufer erhält das Recht, die Spiellizenz zu übertragen, sodass ein nachfolgender Käufer das Spiel von der Website des Herausgebers herunterladen kann. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass selbst wenn die EULA eine weitere Übertragung verbietet, der Urheberrechtsinhaber den Weiterverkauf nicht verhindern kann, sobald der Erstverkauf stattgefunden hat. Der Vorgang kann dazu führen, dass der ursprüngliche Eigentümer einen Lizenzcode bereitstellt und beim Weiterverkauf den Zugriff verliert. Das Urteil befasst sich jedoch nicht mit den praktischen Aspekten der Einrichtung eines Wiederverkaufsmarktes und lässt mehrere logistische Fragen unbeantwortet, beispielsweise die Übertragung von Kontoregistrierungen.

Einschränkungen beim Weiterverkauf:

Der Verkäufer kann nach dem Weiterverkauf keinen Zugriff auf das Spiel behalten. Das Gericht stellte klar, dass eine fortgesetzte Nutzung nach dem Verkauf eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Darüber hinaus bleibt das Vervielfältigungsrecht bestehen, solange das Verbreitungsrecht erschöpft ist. Eine für die rechtmäßige Nutzung durch den neuen Erwerber erforderliche Vervielfältigung ist jedoch gestattet. Dazu gehört auch das Herunterladen des Spiels, um es bestimmungsgemäß zu verwenden.

Das Urteil schließt auch Sicherungskopien ausdrücklich vom Weiterverkauf aus. Ein separater EuGH-Fall (Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.) bestätigte, dass rechtmäßige Erwerber keine Sicherungskopien von Software weiterverkaufen dürfen.

Im Wesentlichen hat das EU-Gericht die Grenzen des digitalen Eigentums innerhalb der EU neu definiert, indem es Verbrauchern ein Weiterverkaufsrecht einräumt und gleichzeitig Beschränkungen zum Schutz der Vervielfältigungsrechte des Urheberrechtsinhabers auferlegt und die weitere Nutzung der Software durch den ursprünglichen Käufer nach dem Weiterverkauf verhindert . Die praktische Umsetzung dieses Urteils bleibt jedoch eine große Herausforderung.