Der Anwalt von Nintendo enthüllt die Strategie zur Piraterie und Emulation

Autor : Emily May 15,2025

Nintendo war seit langem an der Spitze der Bekämpfung von Emulation und Piraterie, eine Haltung, die zu zahlreichen rechtlichen Maßnahmen gegen Entwickler und Wiederverkäufer geführt hat. Im März 2024 wurden die Entwickler des Nintendo Switch -Emulators Yuzu nach einer gerichtlichen Einigung mit Nintendo mit einer hohen Geldstrafe von 2,4 Millionen US -Dollar getroffen. Es folgte die Entwicklung der Entwicklung für den Switch -Emulator Ryujinx im Oktober 2024, nachdem die Entwickler "Kontakt von Nintendo" erhalten hatten. Darüber hinaus wurde das Team hinter dem Gamecube und des WII -Emulators Dolphin im Jahr 2023 von Valves Anwälten gegen eine vollständige Dampffreigabe beraten, die von Nintendos Rechtsteam mit starken gesetzlichen Warnungen angesprochen worden war.

Besonders bemerkenswert ist der Fall von Gary Bowser, einem Wiederverkäufer von Team Xecuter-Produkten, mit denen Benutzer die Anti-Piraterie-Maßnahmen des Nintendo Switch umgehen konnten. Im Jahr 2023 wurde Bowser wegen Betrugs angeklagt und befohlen, Nintendo 14,5 Millionen US -Dollar zurückzuzahlen, eine Schuld, die er für den Rest seines Lebens zurückzahlen wird.

Im Tokyo Esports Festa 2025 werfen eine Versammlung von "geistigen Eigentumsmanagern" von Capcom, Sega und Nintendo auf, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz ihres geistigen Eigentums zu schützen. Koji Nishiura, Patentanwalt und stellvertretender Manager der Abteilung für geistiges Eigentum von Nintendo, sprach sich an das komplexe Thema der Emulatoren. Er merkte an, dass die Emulatoren zwar nicht von Natur aus illegal sind, ihre Legalität jedoch davon abhängt, wie sie verwendet werden. Laut Nishiura können Emulatoren, die Programme aus den Spielen kopieren oder die Sicherheitsmechanismen einer Konsole deaktivieren oder deaktivieren, gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen.

Diese Haltung wird stark vom Japans "Unfair Competition Prevention Act" (UCPA) beeinflusst, das Nintendos Ansatz für rechtliche Schritte zwar nur durchsetzbar ist. Die UCPA wurde im Falle der Nintendo DS "R4" -Karte, mit der Benutzer unterstützte oder raubkopierte Spiele auf einer einzelnen Patrone ausgeführt wurden, insbesondere aufgerufen. Nach einem rechtlichen Kampf mit Nintendo und 50 anderen Software -Herstellern wurde der R4 2009 in Japan effektiv verboten.

Nishiura hob auch das Problem von "Reach Apps" hervor, Tools von Drittanbietern, die den Download von Raubkopie-Software innerhalb von Emulatoren oder anderen Software erleichtern. Beispiele sind das "Freeshop" des 3DS und das "Zinpoil" des Switchs, die beide gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen könnten.

In der Klage gegen Yuzu wies Nintendo darauf hin, dass die Legende von Zelda: Tränen des Königreichs ein Million Mal raubkopiert wurden, wobei Yuzu's Patreon -Seite angeblich seine Entwickler 30.000 US -Dollar pro Monat verdiente, indem sie Abonnenten täglich "Early Access" und "Special Unverlesed Merkmale" -Schellen wie Tränen des Kingdoms anbieten.